In diesem Bereich beantworten wir häufig gestellte Fragen, damit Sie schnell die gewünschten Informationen erhalten.
Ist die Praxis barrierefrei?
Der Eingang der Praxis ist über eine kleine Stufe erreichbar. Innerhalb der Praxis sind die Räumlichkeiten barrierefrei gestaltet
Gibt es Parkmöglichkeiten in der Nähe der Praxis?
Zur Praxis gehören zwei Parkplätze direkt hinter dem Gebäude, die Sie kostenfrei nutzen können.
Was ist Ergotherapie und wie kann sie helfen?
Ergotherapie unterstützt Menschen dabei, ihre alltäglichen Fähigkeiten zu verbessern und mehr Selbstständigkeit zu erlangen.
Wie läuft eine typische Ergotherapie-Sitzung ab?
Jede Sitzung wird individuell gestaltet und umfasst Übungen, Beratung und praktische Hilfestellungen.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ergotherapie?
Die Kosten für Ergotherapie werden in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Privatpatienten können die Kosten direkt mit ihrer Krankenkasse oder über ihre Zusatzversicherung abrechnen.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren.
Wie kann ich einen Termin rechtzeitig absagen oder ändern?
Die vereinbarte Behandlungszeit ist exklusiv für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen, damit der Termin neu vergeben werden kann.
Bei plötzlicher Krankheit ist eine Absage bis spätestens 08:00 Uhr am selben Tag möglich (auch per Anrufbeantworter).
Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, behalten wir uns vor, Ihnen die vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen einen Eigenanteil von 10 € pro Verordnung + 10 % der Behandlungskosten. Dieser Betrag wird von der Praxis eingezogen und direkt an die Krankenkasse weitergeleitet.
Von der Zuzahlung befreit sind Kinder unter 18, Privatpatienten, Unfallverletzte, bestimmte Beamte sowie Versicherte mit gültigem Befreiungsbescheid. Bitte klären Sie die genauen Bedingungen mit Ihrer Krankenkasse.
